Barrierefreie Websites nach BFSG - Ab Juni 2025 Pflicht

Das europäische Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Hersteller, Importeure und Händler, ihre Websites und Onlineshops barrierefrei zu gestalten. Damit sollen digitale Inhalte für alle zugänglich werden – ohne Hindernisse.

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil
In den letzten zehn Jahren haben wir zahlreiche barrierefreie Websites umgesetzt und wertvolles Know-how gesammelt. Unsere Spezialisten Thomas Epple, Christoph Menzi und Christian Engweiler beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten, Ihre digitalen Auftritte barrierefrei zu gestalten. In diesem Artikel zeigen wir auf, welche Massnahmen sinnvoll sind und wie Sie Ihr Unternehmen fit für 2025 machen.


Barrierefreiheit – was bedeutet das?
Das Internet sollte für alle zugänglich sein. Doch Menschen mit Beeinträchtigungen stossen oft auf digitale Barrieren:
  • Personen mit Hörbeeinträchtigungen benötigen Untertitel für Videos und Audioinhalte.
  • Menschen mit Sehschwächen profitieren von kontrastreichem Design und anpassbaren Schriftgrössen.
  • Blinde Nutzer*innen sind auf Screenreader und beschreibende Inhalte angewiesen.

Laut dem Bundesamt für Statistik leben rund 20 % der Schweizer Bevölkerung mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Dazu kommen ältere Menschen und alle, die aufgrund eines Unfalls oder anderer Umstände vorübergehende Einschränkungen erleben. Barrierefreiheit schafft somit Mehrwert für eine breite Zielgruppe – weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Warum jetzt handeln?
Barrierefreie Websites sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal. Sie erhöhen die Reichweite, verbessern die Nutzererfahrung und stärken Ihre Marke. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Ihr Webauftritt für alle zugänglich wird – nachhaltig und zukunftssicher.
Christian Engweiler
Beratung, Projektleitung, GL
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